
Über das Unternehmen
Alle Bürger*innen profitieren von Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und Kultur. Der Staat übernimmt hier eine wichtige Aufgabe, da all dies hauptsächlich durch Steuergelder finanziert wird. Um diese auch erfüllen zu können, benötigt er finanzielle Mittel. Die Bayerische Steuerverwaltung ist zuständig, diese finanziellen Mittel in Form von Steuern einzunehmen.
Finanzbeamt*innen sorgen dabei auf unterschiedliche Art und Weise dafür, dass der Staat seine Steuern bekommt und so seine Aufgaben für alle Bürger*innen erfüllen kann. Dafür prüfen Beamt*innen in der Steuerverwaltung Steuerunterlagen im Amt oder vor Ort in den Firmen, setzen die zu erhebende Steuer fest, führen Berechnungen durch und erstellen Steuerbescheide.
Interessiert und auf der Suche nach einem krisensicheren, interessanten, abwechslungsreichen und familienfreundlichen Arbeitsplatz? Dann ist die Bayerische Steuerverwaltung genau das Richtige für dich!
Werde zum*zur Expert*in im Steuerrecht. Bei uns kannst du dich in nur 2 Jahren im Rahmen einer dualen Ausbildung zum*zur Finanzwirt*in ausbilden lassen. Oder werde im Rahmen eines dualen Studiums in nur 3 Jahre zum Steuerprofi als Diplom-Finanzwirt*in (FH).
Wir bieten dir eine gut bezahlte Ausbildung mit ca. 1.300 € im Monat. Bereits während der Ausbildung bzw. dem dualen Studium befindest du dich im Beamt*innenverhältnis auf Widerruf und hast Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub.

Übersicht: Bayerische Steuerverwaltung

Zukunftsperspektiven
Nach der bestandenen Qualifikationsprüfung zum*zur Finanzwirt*in bzw. zum*zur Diplom-Finanzwirt*in hast du eine grundsätzliche Übernahmegarantie. Wir bieten dir moderne Arbeitsbedingungen mit der Möglichkeit, auch im Home-Office zu arbeiten. Außerdem hast du vielseitige Entwicklungs- sowie Fortbildungsmöglichkeiten und kannst Familie und Beruf sehr gut vereinen, z. B. durch gleitende Arbeitszeit sowie großzügige Beurlaubungs- und Teilzeitmöglichkeiten.
Interessiert? Dann hast du die besten Aussichten und solltest am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses teilnehmen.
Die Zulassung zum Auswahlverfahren ist jeweils bis spätestens Anfang Mai bzw. Juli des Jahres vor der gewünschten Einstellung zu beantragen. Den genauen Termin erfährst du unter www.lpa.bayern.de.
Solltest du bereits in den vergangenen drei Jahren erfolgreich am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses teilgenommen haben, kannst du dich auch gerne initiativ bewerben. Nähere Informationen erhältst du per Email unter einstellung@lfst.bayern.de.